5.3 INTEGRATIONEN UND AKTUALISIERUNGEN GEMÄSS DER GELTENDEN VORSCHRIFTEN FÜR DIE BEREITS INSTALLIERTEN SYSTEME
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Maschinen an die Sicherheitsanforderungen anzupassen, die die Technologie derzeit bietet, obwohl sie den zum Zeitpunkt ihres Baus geltenden Bestimmungen entsprachen.
Wir glauben, dass Sicherheitsrichtlinien unweigerlich mit den Produktions- und Wirtschaftsanforderungen eines Unternehmens in Einklang gebracht werden müssen.
Dafür sorgen wir neben dem Austausch veralteter Maschinen auch für die Anpassung der wiederherstellbaren Geräte, indem wir alle Aktivitäten, einschließlich dokumentarischer, durchführen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
RGS – SICHERHEIT AUF WAHL, NICHT ZUFÄLLIG